Aktuelle Informationen und Rechtsprechung
Der aktuelle
Praxis-Hinweis
Sie müssen so schnell wie möglich über die Kaution abrechnen.
Liegen Ihnen jedoch noch nicht alle Zahlen vor, dürfen Sie sich längstens 6 Monate Zeit lassen, bis Sie Ihre Ansprüche, z.B. wegen einer mangelhaften
Renovierung beziffern. Nach Ablauf der 6 Monate müssen Sie die
Kaution auszahlen. Etwaige Ansprüche können Sie dann nur noch einklagen -
vorausgesetzt sie sind bis dahin noch nicht verjährt.
Fehlt Ihnenfür eine entgültige Abrechnung nur noch die
Betriebskosten-Abrechnung, dürfen Sie von der Kaution einen Einbehalt machen. Dies ist nur erlaubt, wenn der Mieter bisher immer
Betriebskosten nachzahlen musste.
Heizungspumpe
Dem Rotstift der Richter fallen Reparaturkosten für die
Heizungspumpe zum Opfer. Die zählen zu den vom Vermieter zu
tragenden Instandsetzungskosten. Umlegen dürfen Sie dagegen die
Kosten für die Bedienung, Überwachung und Pflege der
Heizungsanlage.
Fallen bei der Wartung der Heizungsanlage allerdings kleinere
Instandhaltungsarbeiten an, dürfen Sie diese auf Ihre Abrechnung
setzen. Beispielsweise Dichtungen, Filter und Düsen gehören zu den
umlagefähigen, verschleißanfälligen Kleinteilen.
Um diese mit dem laufenden Betrieb verbundenen Reparatur- und
Ersatzbeschaffungskosten können SieIhren Vermíeter-Geldbeutel
entlasten. (OLG DÜSSELDORF, Urteil v. 8.6.2000 - 10 U 94/99, GE
2000, S.888)
Mieterhöhung
Die Miete darf bei Wohnraum also nur erhöht werden, wenn der Mieter
weniger zahlt als ortsüblich ist. Als Vergleichsmiete gilt die
Durchschnittsmiete vergleichbarer Wohnungen.
Um zu begründen, dass der verlangte Mietzins dem entspricht, was
eine vergleichbare Wohnung ortsüblich kostet, stehen den Vermieter
grundsätzlich drei Möglichkeiten zur Verfügung.
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SCHUFA-Auskunft rechtzeitig anfordern
Wohnungssuchende sollten schon beim Gedanken an neuen Wohnraum ihre SCHUFA anfordern. Immer wieder kommt es durch das verspätete Eintreffen der SCHUFA-Auskunft zu einer Absage des gewünschten "neuen" Wohnraumes.
Von der Bestellung der Auskunft bis zum Erhalt vergehen oftmals bis zu 8 Wochen. Die SCHUFA kann von jedem einmal jährlich kostenlos angefordert werden.